AGB

1. Vorbehältlich abweichender ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) für alle von der Surface +Interface Technologies SITZ GmbH (nachfolgend „SIT“ genannt), getätigten Verkäufe. Sie gehen den AGB des Käufers vor. Die Bestellung des Käufers gilt als Anerkennung der AGB und als Verzicht auf die allfälligen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers.

2. Die Angaben in den Preislisten und Katalogen sind unverbindlich (Gültigkeit siehe Allg. Informationen). Massgebend ist ausschliesslich die Offerte bzw. Auftragsbestätigung.

3. Offerten der SIT sind 30 Tage gültig, sofern nicht schriftlich eine längere Gültigkeit zugesichert wurde.

4. Die von der SIT angegebenen bzw. die vereinbarten Lieferfristen sind unverbindlich. Sie stellen keine wesentliche Voraussetzung des Verkaufes dar. Nichteinhalten dieser Fristen gibt deshalb dem Käufer kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.

5. Lieferungen ab CHF 2‘000.00 Rechnungswert erfolgen frei LKW Baustelle oder Depot (andere Vereinbarungen vorbehalten). Für Lieferungen mit einem Rechnungsbetrag von weniger als CHF 2‘000.00 wird ein Transport- und Kleinmengenzuschlag von CHF 150.00 berechnet. Der Transport erfolgt in jedem Fall auf Risiko des Käufers.

6. Die Entladung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Warenempfängers, auch wenn die SIT ihre eigenen Entlademittel oder ihr Personal (einschliesslich des Personals des allenfalls eingeschalteten Transporteurs) zur Verfügung stellt. Der Einsatz von Entlademitteln des Liefer-LKW`s wird dem Käufer gemäss Tarif verrechnet

(siehe Allg. Informationen).

7. Die Waren werden von der SIT auf Kosten und Risiko des Käufers aufbewahrt oder am vereinbarten Lieferort deponiert:

  • Wenn die Waren vom Käufer nicht am vereinbarten Lieferort und –termin in Empfang genommen werden.
  • Wenn die Lieferbedingungen auf Veranlassung des Käufers geändert wurden.
  • Nach Ablauf von sieben Tagen, nachdem die SIT den Käufer formell gemahnt hat, die Ware in Empfang zu nehmen.

8. Die Preise verstehen sich zuzüglich Schweizerische Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen geschuldeten Höhe.

9. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Lieferungen auf Abruf werden zu den am Auslieferungstag gültigen Preisen verrechnet.

10. Der Kaufpreis wird 30 Tage nach Lieferung der Ware fällig, sofern nicht Vorauskasse, Zahlung bei Lieferung oder eine andere Fälligkeit auf der Rechnung vermerkt wurde. Der Käufer gerät bei Fälligkeit ohne Mahnung in Verzug (Verfalltaggeschäft) und hat Verzugszinsen in Höhe von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 50.00 pro Mahnung zu bezahlen. Zudem behält sich die SIT das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Der Käufer hat zudem Ersatz für den der SIT entstandenen Schaden zu leisten.

11. Einweggebinde werden nicht zurückgenommen. Mehrweggebinde bleiben Eigentum der SIT. Bei nicht erfolgter Franko-Rückgabe innert längstens 30 Tagen werden diese zu Tagespreisen an den Käufer verrechnet.

12. Eine Rücknahme der Ware ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SIT möglich. Eine Rücknahme kann in jedem Falle nur dann erfolgen, wenn die Ware sich in einem einwandfreien und wieder verwendbaren Zustand befindet. Für Umtriebskosten werden neben den Frachtkosten 30% des Rechnungsbetrages verrechnet. Die Transport- und allfälligen Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Käufers; die Ware reist auf dessen Rechnung und Gefahr.

13. Die SIT gewährleistet, dass die Ware frei von Mängeln ist und den ihr bekannt gegebenen Spezifizierungen entspricht. Bei Übernahme der Ware ist diese durch den Empfänger sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren. Allfällige Fehlmengen oder erkennbare Mängel sind umgehend auf dem Lieferschein zu vermerken und durch den Chauffeur gegenzeichnen zu lassen, ansonsten die Ware als akzeptiert gilt. Nicht erkennbare, nachträglich entdeckte Mängel oder sonstige Unstimmigkeiten können während der Garantiedauer jederzeit gerügt werden. Droht eine Schadensverschlimmerung, muss die Rüge sofort erfolgen, ansonsten der Käufer für den zusätzlichen Schaden haftet.

14. Die Garantiedauer der SIT-Materialgarantie beträgt 2 Jahre nur für Eigenfabrikate ab Lieferung. Sonstige Garantieleistungen richten sich nach den Garantieleistungen der Hersteller bez. Vor-lieferanten der Waren welche dem Käufer auf Verlangen ausgehändigt werden. Bestreitet der Käufer die Anwendbarkeit dieser AGB und/oder der SIT-Materialgarantie-Bestimmungen, so gilt eine Garantiefrist von einem Jahr und die Garantieleistungen beschränken sich auf kostenlosen Ersatz der Ware oder Rückerstattung des Kaufpreises; weitere Ansprüche – wie namentlich auf Ersatz von Folgeschäden – sind diesfalls ausgeschlossen.

15. Die SIT haftet nicht für mangelhafte oder verspätete Erfüllung, welche auf höhere Gewalt oder anderer Gründe ausserhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen ist.

16. Aus allfälligen über den Verkauf hinaus gehende Leistungen (wie etwa Devisierung, technischer Beratung) entstehen für die SIT vorbehältlich ausdrücklicher schriftlicher Zusicherungen nur Verpflichtungen bezüglich fachgerechter Auswahl des verkauften Materials auf der Basis der vom Käufer bekannt gegebenen Grundlagen. Dem gegenüber besteht keine Pflicht zur Prüfung und ggf. Abmahnung dieser Grundlagen, anderer Werkteile oder vorgesehener Konstruktionen, und es besteht insbesondere keine Haftung für das Gesamtwerk.

17. Die Verrechnung von Ansprüchen und Forderungen der SIT mit behaupteten Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen.

18. Die SIT GmbH behält sich vor, Geschäftsbereiche (wie z.B. Die Datensicherung) ganz oder teilweise ins In- oder Ausland auszulagern. Der Käufer erteilt insbesondere seine Zustimmung zu einer allfälligen grenzüberschreitenden Datensicherung.

19. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine Regelung zu vereinbaren, die – soweit rechtlich zulässig – dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

20. Verträge, für welche die vorliegenden AGB gelten, unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 4310 Rheinfelden

Rheinfelden, März 2017